Führerschein im Lebenslauf: wann, wo und wie Sie ihn angeben
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Kurz & knapp
Geben Sie den Führerschein im Lebenslauf an, wenn die Stellenanzeige ihn nennt oder der Job Fahrten mit sich bringt. Er steht unter „Kenntnisse“ oder „Weitere Kenntnisse“ als eigene Zeile, immer mit Klasse: „Führerschein: Klasse B“. Ohne Führerschein lassen Sie die Zeile weg. Berufskraftfahrer setzen Klassen, Schlüsselzahl 95 und Fahrerkarte in einen eigenen Block.
Der Führerschein ist eine der kürzesten Angaben im Lebenslauf und trotzdem eine, bei der viele unsicher sind. Gehört er bei einem Bürojob überhaupt hinein? Schreibt man „Klasse B“ oder „Pkw-Führerschein“? Und was macht man mit der alten Klasse 3 oder einem Führerschein, der erst in drei Monaten fertig ist? Die meisten Ratgeber antworten darauf mit „kommt auf die Stelle an“. Wir wollten wissen, wie oft Arbeitgeber tatsächlich einen Führerschein verlangen, und haben dafür 722 aktuelle Stellenanzeigen aus 15 Berufen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Daraus ergibt sich eine einfache Faustregel, und die Anzeigen zeigen, mit welchen Worten Arbeitgeber den Führerschein selbst verlangen. Außerdem finden Sie hier Formulierungen für alle häufigen Fälle, eine Übersicht der Führerscheinklassen mit typischen Berufen und die Sonderfälle: alte Klasse 3, Führerschein in Ausbildung, ausländischer Führerschein und Staplerschein.
Wann der Führerschein in den Lebenslauf gehört
Eine Pflicht, den Führerschein anzugeben, gibt es nicht. Die Faustregel lautet: Er gehört hinein, sobald er für die Stelle eine Rolle spielt. Das ist in drei Situationen der Fall. Die Anzeige nennt ihn. Steht in der Stellenanzeige „Führerschein Klasse B“, „Fahrerlaubnis C/CE“ oder auch nur „Führerschein von Vorteil“, nehmen Sie ihn auf, und zwar mit genau der Klasse, die verlangt wird. Fehlt die Angabe, muss die Personalabteilung raten oder nachfragen. Sucht ein Bewerbermanagementsystem nach dem Stichwort, fehlt Ihrem Lebenslauf ein Treffer. Der Job bringt Fahrten mit sich. Außendienst, Kundendienst, Montage, ambulante Pflege, Lieferungen oder wechselnde Baustellen: Hier wird der Führerschein oft stillschweigend vorausgesetzt, auch wenn die Anzeige ihn nicht nennt. Der Arbeitsort ist schlecht erreichbar. Bei Schichtarbeit im Gewerbegebiet oder in einem Betrieb auf dem Land zeigt der Führerschein, dass Sie auch zur Frühschicht um sechs Uhr kommen, wenn noch kein Bus fährt. Bei reinen Büro- und IT-Stellen ist die Angabe freiwillig. Sie schadet nicht, wenn im Abschnitt Kenntnisse noch Platz ist, bringt aber auch keinen Vorteil. Haben Sie keinen Führerschein, schreiben Sie gar nichts. Eine Zeile wie „Führerschein: keiner“ lenkt den Blick auf etwas, das fehlt.
Was 722 Stellenanzeigen verlangen: Führerschein nach Beruf
Die Liste zeigt für jeden der 15 Berufe, in wie vielen Anzeigen ein Führerschein verlangt wird, als feste Anforderung oder mit Zusätzen wie „von Vorteil“: Berufskraftfahrer: 46 von 50 Anzeigen (92 %) Gärtner: 40 von 50 Anzeigen (80 %) Anlagenmechaniker SHK: 35 von 50 Anzeigen (70 %) Hausmeister: 29 von 50 Anzeigen (58 %) Servicetechniker: 26 von 50 Anzeigen (52 %) Außendienstmitarbeiter: 21 von 50 Anzeigen (42 %) Elektriker: 18 von 50 Anzeigen (36 %) Sozialarbeiter: 12 von 50 Anzeigen (24 %) Fachkraft für Lagerlogistik: 10 von 49 Anzeigen (20 %) Pflegefachkraft: 9 von 50 Anzeigen (18 %) Reinigungskraft: 7 von 50 Anzeigen (14 %) Erzieher: 3 von 50 Anzeigen (6 %) Verkäufer: 1 von 23 Anzeigen (4 %, kleine Stichprobe) Bürokaufmann: 2 von 50 Anzeigen (4 %) Softwareentwickler: 2 von 50 Anzeigen (4 %) Drei Gruppen zeichnen sich ab. In Fahrberufen und in Handwerk und Technik mit wechselnden Einsatzorten (Berufskraftfahrer, Gärtner, Anlagenmechaniker SHK, Hausmeister, Servicetechniker) nennt mehr als jede zweite Anzeige den Führerschein. Hier gehört er in jeden Lebenslauf, auch wenn eine einzelne Anzeige ihn nicht erwähnt. Bei Gärtnern reicht Klasse B oft nicht: 27 der 40 Gärtner-Anzeigen mit Führerschein nennen zusätzlich eine Anhänger- oder Lkw-Klasse (BE, B96, C1, C1E, C oder CE), teils als Voraussetzung, teils als „wünschenswert“ oder verbunden mit der Bereitschaft, sie zu erwerben. Haben Sie BE oder C1E, schreiben Sie das dazu. In der Mitte liegen Außendienst, Elektriker, Sozialarbeit und Lager. Beim Außendienst täuscht die Zahl: 30 der 50 Anzeigen nennen einen Dienst- oder Firmenwagen, 15 davon, ohne den Führerschein überhaupt zu erwähnen. Wer einen Dienstwagen bekommt, muss fahren dürfen; der Führerschein wird dort schlicht vorausgesetzt. Bei Elektrikern steht er in der Hälfte der Fälle nur als „von Vorteil“ oder „wünschenswert“ in der Anzeige (9 von 18, von Hand geprüft). In Pflege, Reinigung, Kita, Verkauf, Büro und Softwareentwicklung taucht er nur vereinzelt auf, und dann meist aus einem konkreten Grund. Von den 9 Pflege-Anzeigen mit Führerschein beschreiben 7 ambulante Dienste, Hausbesuche oder häusliche Pflege. Eine Anzeige für eine Reinigungskraft begründet die Anforderung damit, dass der Arbeitsort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. In diesen Berufen geben Sie den Führerschein an, wenn die Anzeige oder die Einsatzart es nahelegt. Sonst ist die Zeile optional. Als Faustregel aus der Auswertung: Nennt in Ihrem Beruf mehr als jede zweite Anzeige den Führerschein, gehört er immer in den Lebenslauf. Liegt der Anteil dazwischen, geben Sie ihn an, sobald die Stelle Fahrten, Kundenbesuche oder wechselnde Einsatzorte erwähnt. Nennt ihn weniger als jede fünfte Anzeige, gehört er nur hinein, wenn die konkrete Anzeige oder die Einsatzart es verlangt.
Wo der Führerschein im Lebenslauf steht
In einem tabellarischen Lebenslauf steht der Führerschein im Abschnitt mit Ihren Zusatzqualifikationen. Die Rubrik heißt je nach Aufbau „Kenntnisse“, „Weitere Kenntnisse“ oder „Kenntnisse und Fähigkeiten“. Dort bekommt er eine eigene Zeile neben Sprachkenntnissen, EDV-Kenntnissen und anderen Fähigkeiten. Ein typischer Abschnitt sieht so aus: Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch (gute Kenntnisse, B2) EDV: MS Office (sicher), SAP MM (Grundkenntnisse) Führerschein: Klasse B In die persönlichen Daten oben setzen Sie den Führerschein besser nicht. Dieser Block ist für Name und Kontakt gedacht, und eine Qualifikation geht dort leicht unter. Unter „Hobbys“ ist er ebenfalls falsch einsortiert, denn er ist eine Fähigkeit und keine Freizeitbeschäftigung. Schließen Sie den Lebenslauf mit einer Rubrik „Persönliches“ ab, kann er auch dort stehen. Einen eigenen Abschnitt bekommt der Führerschein nur, wenn Fahren der Kern der Stelle ist. Berufskraftfahrer, Busfahrer oder Baumaschinenführer setzen einen Block „Führerscheine und Nachweise“ direkt unter das Kurzprofil oder vor die Berufserfahrung. So sieht die Personalabteilung Klassen, Schlüsselzahl 95 und Fahrerkarte auf den ersten Blick. Im Anschreiben erwähnen Sie den Führerschein nur, wenn er für die Stelle zentral ist, zum Beispiel: „Mit Führerschein Klasse B und eigenem Pkw kann ich Ihre Kunden im gesamten Landkreis betreuen.“
So formulieren Sie die Angabe
Nennen Sie immer die Klasse. Arbeitgeber tun das auch: In 242 der 261 Anzeigen mit Führerschein-Anforderung steht eine konkrete Klasse oder zumindest „Pkw-“ bzw. „Lkw-Führerschein“. In den Anzeigen außerhalb der Berufskraftfahrer-Stellen ist das fast immer Klasse B oder eine Variante davon (BE, B96 oder die alte Klasse 3), nämlich in 194 von 215 Anzeigen. Auch bei der Wortwahl lohnt sich der Blick in die Anzeigen. Von den 261 Anzeigen mit Führerschein-Anforderung schreiben 229 „Führerschein“ und 33 „Fahrerlaubnis“; manche nutzen beide Wörter. Die Klasse steht in 203 Anzeigen ausgeschrieben als „Klasse B“ oder „Klasse CE“, abgekürzt als „Kl. B“ nur in 7. Die sicherste Formulierung ist deshalb „Führerschein: Klasse B“. Nutzt die Anzeige „Fahrerlaubnis“, können Sie das Wort übernehmen. Das ist mehr als eine Stilfrage. In Bewerbermanagementsystemen können Personaler Bewerbungen nach Stichworten durchsuchen, und naheliegend ist die Formulierung aus der eigenen Anzeige. Eine Abkürzung wie „FS B“ findet so eine Suche unter Umständen nicht. Wenn Sie Ihren Lebenslauf mit atslebenslauf.com auf eine konkrete Stelle optimieren, bewertet der ATS-Score unter anderem den Keyword-Match zwischen Lebenslauf und Anzeige; die erste Optimierung ist kostenlos. Was nicht in die Zeile gehört: das Ausstellungsdatum (außer bei Fahrberufen, wenn Sie damit Fahrpraxis belegen), Punkte in Flensburg, Marke oder Modell Ihres Autos und Klassen ohne Bezug zur Stelle.
Welche Führerscheinklasse zu welchem Job passt
Schreiben Sie nur die Klassen in den Lebenslauf, die für die Stelle zählen. Die Übersicht zeigt, was die wichtigsten Klassen erlauben (laut Bundesministerium für Verkehr) und wo sie in Stellenanzeigen typischerweise auftauchen. Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, dazu ein Anhänger bis 750 kg oder ein Gespann bis 3.500 kg insgesamt. Typisch für Pflege, Handwerk, Außendienst, Kundendienst und Lieferungen mit dem Transporter. Klasse B96 und BE: B96 erlaubt Gespanne von mehr als 3.500 bis 4.250 kg, BE Anhänger von mehr als 750 kg bis 3.500 kg. In unserer Auswertung vor allem bei Gärtnern gefragt, im Handwerk nur vereinzelt. Klasse C1 und C1E: Fahrzeuge von mehr als 3.500 bis 7.500 kg, mit Anhänger (C1E) bis 12.000 kg Zuggesamtmasse. In unserer Auswertung tauchen sie außer bei Berufskraftfahrern vor allem in Gärtner-Anzeigen auf. Klasse C und CE: Fahrzeuge über 3.500 kg ohne Gewichtsobergrenze, mit CE auch mit schwerem Anhänger oder als Sattelzug. Das ist der Standard für Berufskraftfahrer im Nah- und Fernverkehr, in der Entsorgung und im Baustellenverkehr. Klasse D1 und D: Busse. D1 gilt für bis zu 16 Fahrgastplätze und höchstens 8 Meter Länge, D für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Klasse T und L: Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, T bis 60 km/h, L bis 40 km/h. Relevant in der Landwirtschaft; in unserer Auswertung vereinzelt auch bei Gärtnern und Hausmeistern, etwa für Traktor und Winterdienst. Motorradklassen (A, A1, A2) und AM gehören nur in den Lebenslauf, wenn die Stelle Zweiräder einsetzt, etwa beim Kurierdienst mit Motorroller.
Berufskraftfahrer und Busfahrer: Klassen, Schlüsselzahl 95, Fahrerkarte
Bei Fahrberufen reicht die Klasse allein nicht. Wer gewerblich Lkw oder Bus fährt, braucht die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden besuchen. Nachgewiesen wird das mit der Schlüsselzahl 95 in Feld 12 des Führerscheins, inklusive Ablaufdatum. Geben Sie dieses Datum im Lebenslauf an. Ein Arbeitgeber, der Sie ab nächsten Monat einplanen will, muss wissen, ob Ihre 95 noch gültig ist oder ob erst Weiterbildungsmodule fehlen. In unserer Stichprobe nennen 26 von 50 Anzeigen für Berufskraftfahrer ausdrücklich die Schlüsselzahl 95 oder die Berufskraftfahrerqualifikation und 27 die Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber. 45 der 50 Anzeigen nennen eine Lkw-Klasse (C1, C1E, C oder CE). So sieht ein eigener Block für Fahrberufe aus: Führerscheine und Nachweise Führerschein: Klassen B, BE, C, CE Schlüsselzahl 95: gültig bis 06/2029 Fahrerkarte: vorhanden Fehlen Ihnen noch Module für die Weiterbildung, schreiben Sie das offen dazu, etwa „Schlüsselzahl 95: Weiterbildung läuft, Abschluss 12/2026“. Wer die Lücke verschweigt, fällt spätestens beim Blick in den Führerschein auf.
Sonderfälle: Klasse 3, Führerschein in Ausbildung, ausländischer Führerschein
Alte Klasse 3. Wer den Führerschein vor 1999 gemacht hat, hat oft noch die alte Klasse 3. Beim Umtausch in den Kartenführerschein werden daraus nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung unter anderem die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L. Dazu kommen weitere Klassen mit Einschränkungen, etwa CE mit der Schlüsselzahl 79, also nur für bestimmte Züge und laut ADAC befristet bis zum 50. Geburtstag. Welche Klassen und Schlüsselzahlen Sie genau haben, steht auf der Rückseite Ihres Kartenführerscheins. Schreiben Sie im Lebenslauf die heutigen Klassen, denn mit diesen Bezeichnungen arbeiten Stellenanzeigen. Ein Zusatz in Klammern hilft trotzdem, denn manche Arbeitgeber denken noch in alten Klassen: 12 unserer 722 Anzeigen nennen noch die Klasse 3, etwa als „Klasse 3/B“, „Klasse B bzw. der Klasse 3“ oder „Klasse B (alte Klasse 3)“. Eine gute Formulierung ist deshalb „Führerschein: Klassen B, BE, C1, C1E (ehemals Klasse 3)“. Haben Sie noch den Papierführerschein, ist die Umtauschfrist für alle Jahrgänge ab 1953 bereits abgelaufen; wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Auch Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 mussten bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein, die aus 2002 bis 2004 folgen bis zum 19. Januar 2027. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt in allen Fällen gültig, nur das Dokument muss getauscht werden, sonst droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Führerschein in Ausbildung. Steht die Prüfung kurz bevor, dürfen Sie das angeben, solange es stimmt: „Führerschein Klasse B (in Ausbildung, Prüfung voraussichtlich 03/2027)“. So sieht der Arbeitgeber, dass Sie die Anforderung bald erfüllen. Nennen Sie aber keinen Termin, den Sie nicht halten können, denn im Vorstellungsgespräch kann genau danach gefragt werden. Ausländischer Führerschein. Ein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat gilt in Deutschland in der Regel weiter, auch wenn Sie hier wohnen (§ 28 FeV). Bei einem Führerschein aus einem anderen Staat endet die Fahrberechtigung sechs Monate, nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben (§ 29 FeV). Verlängern kann die Behörde nur, wenn Sie höchstens zwölf Monate hier wohnen werden. Danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis. Schreiben Sie deshalb dazu, was gilt: „Führerschein Klasse B (EU-Führerschein)“ oder „Führerschein Klasse B (in Deutschland umgeschrieben)“. Ist die Umschreibung beantragt, sagen Sie das genau so.
Staplerschein und andere Nachweise
Der Staplerschein ist kein Führerschein im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung, sondern ein Ausbildungsnachweis. Wer einen Gabelstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand fährt, muss nach § 7 der DGUV Vorschrift 68 mindestens 18 Jahre alt und geeignet sein, ausgebildet sein, seine Befähigung nachgewiesen haben und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt werden. Im Lebenslauf steht der Staplerschein deshalb unter Weiterbildungen oder Qualifikationen, mit dem Jahr der Ausbildung: „Staplerschein (Gabelstapler), 2023“. Für Lagerjobs kann er wichtiger sein als die Pkw-Klasse, wie auch das Lebenslauf-Muster für Lageristen zeigt. In den Anzeigen für Fachkräfte für Lagerlogistik ist das deutlich zu sehen: 41 von 49 erwähnen den Stapler oder Flurförderzeuge, einen Führerschein dagegen nur 10. Dasselbe gilt für Nachweise wie den Kranschein, die Ausbildung für Hubarbeitsbühnen oder die ADR-Bescheinigung für Gefahrguttransporte. Sie gehören zu den Qualifikationen, nicht in die Führerscheinzeile.
Eigener Pkw: wann Sie ihn erwähnen
„Eigener Pkw vorhanden“ ist keine Pflichtangabe. Sinnvoll ist der Zusatz, wenn die Stelle Fahrten verlangt, aber kein Dienstwagen gestellt wird, etwa bei manchen Pflegediensten, im Außendienst ohne Firmenwagen oder bei wechselnden Einsatzorten ohne Bus- und Bahnanbindung. Ein eigenes Auto ist in Stellenanzeigen selten ein Thema. Nur 13 unserer 722 Anzeigen erwähnen ausdrücklich einen eigenen Pkw oder ein eigenes Fahrzeug, am häufigsten bei Elektrikern (5). Viel häufiger ist das Gegenteil: 60 der 722 Anzeigen nennen einen Dienst- oder Firmenwagen, im Außendienst sogar 30 von 50. Schreiben Sie „eigener Pkw vorhanden“ nur, wenn Ihnen tatsächlich ein Auto dauerhaft zur Verfügung steht. Marke, Modell oder Baujahr des Wagens gehören nicht in den Lebenslauf.
So haben wir die Stellenanzeigen ausgewertet
Quelle ist die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, abgefragt am 30. Oktober 2026 über die öffentliche Jobsuche-Schnittstelle. Für jeden der 15 Berufe haben wir nach der Berufsbezeichnung gesucht (nur Arbeitsstellen, keine Ausbildungsplätze) und in der Standard-Sortierung der Jobbörse die ersten 50 unterschiedlichen Anzeigen abgerufen. Anzeigen mit identischem Titel und Arbeitgeber, die für mehrere Standorte erscheinen, und Anzeigen mit identischem Text haben wir nur einmal gezählt. Bei Verkäufern blieben deshalb nur 23 Anzeigen übrig, weil große Handelsketten dieselbe Anzeige für viele Filialen schalten, bei Fachkräften für Lagerlogistik 49. Insgesamt sind es 722 Anzeigen. Den vollständigen Anzeigentext hat ein Skript nach den Begriffen Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrerkarte durchsucht. Gezählt wird jede Nennung als Anforderung, auch mit Zusätzen wie „von Vorteil“. Nennungen, in denen der Arbeitgeber nur die Kosten für den Führerschein übernimmt, Formulierungen wie „kein Führerschein erforderlich“ und Zeilen, die nur einen Stapler-, Kran- oder Hubarbeitsbühnenschein nennen, zählen nicht. 40 zufällig gezogene Anzeigen haben wir zusätzlich von Hand mit dem Ergebnis des Skripts verglichen. Grenzen: 50 Anzeigen je Beruf sind eine Stichprobe und keine Statistik über alle Stellen. Die Zahlen zeigen die Größenordnung, nicht eine exakte Quote. Eine automatische Textauswertung erfasst nicht jede Formulierung; Anforderungen, die nur im Vorstellungsgespräch genannt werden, kann sie nicht sehen.
Quellen
Eigene Auswertung: Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, 722 Stellenanzeigen, Abruf am 30.10.2026 Bundesministerium für Verkehr: Fahrerlaubnisklassen im Überblick ADAC: Führerscheinklasse 3, was beim Umtausch gilt Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 3: Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Führerschein-Umtausch ADAC: Fristen für den Führerschein-Umtausch Hamburg (LBV): Pflichtumtausch von alten Führerscheinen Fahrerlaubnis-Verordnung § 28: EU- und EWR-Fahrerlaubnisse Fahrerlaubnis-Verordnung § 29: Ausländische Fahrerlaubnisse Land Berlin (LABO): Berufskraftfahrer, Grundqualifikation und Weiterbildung Juraforum: Staplerschein, Voraussetzungen und Regeln Arbeitsschutzpilot: DGUV Vorschrift 68
Formulierungen für den Führerschein im Lebenslauf
- Standardfall: „Führerschein: Klasse B“
- Mit Auto, wenn die Stelle Fahrten verlangt: „Führerschein: Klasse B, eigener Pkw vorhanden“
- Handwerk mit Anhänger: „Führerschein: Klassen B und BE“
- Alte Klasse 3: „Führerschein: Klassen B, BE, C1, C1E (ehemals Klasse 3)“
- Berufskraftfahrer: „Führerschein: Klassen B, BE, C, CE · Schlüsselzahl 95 gültig bis 06/2029 · Fahrerkarte vorhanden“
- Busfahrer: „Führerschein: Klasse D · Schlüsselzahl 95 gültig bis 11/2028“
- Prüfung steht bevor: „Führerschein: Klasse B (in Ausbildung, Prüfung voraussichtlich 03/2027)“
- Lager: „Staplerschein (Gabelstapler), 2023“ unter Weiterbildungen, getrennt von der Führerscheinzeile
Praxis-Tipps
- 1.Übernehmen Sie die Schreibweise der Anzeige. Verlangt sie „Fahrerlaubnis CE“, darf das Wort auch in Ihrem Lebenslauf stehen.
- 2.Schreiben Sie „Klasse B“ aus statt „Kl. B“ oder „FS B“. Ausgeschrieben ist die Angabe für Menschen und Software eindeutig.
- 3.Legen Sie eine Kopie des Führerscheins nur bei, wenn die Anzeige danach fragt. Bei Fahrberufen bringen Sie Führerschein und Fahrerkarte zum Gespräch mit.
- 4.Prüfen Sie vor dem Absenden das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95, wenn Sie sich auf einen Fahrberuf bewerben.
Relevante Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Muss man den Führerschein im Lebenslauf angeben?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Sie sollten ihn aber angeben, wenn die Stellenanzeige ihn nennt, wenn die Arbeit Fahrten mit sich bringt oder wenn der Arbeitsort schlecht mit Bus und Bahn erreichbar ist. Bei reinen Bürostellen ist die Angabe freiwillig und schadet nicht.
Wo kommt der Führerschein im Lebenslauf hin?
In den Abschnitt „Kenntnisse“ oder „Weitere Kenntnisse“, als eigene Zeile neben Sprachen und EDV-Kenntnissen. Nur bei Fahrberufen wie Berufskraftfahrer oder Busfahrer lohnt ein eigener Block „Führerscheine und Nachweise“ weit oben im Lebenslauf. Unter Hobbys gehört er nicht, und in den persönlichen Daten oben geht er leicht unter.
Soll ich angeben, dass ich keinen Führerschein habe?
Nein. Lassen Sie die Zeile einfach weg. Verlangt die Anzeige ausdrücklich einen Führerschein und Sie haben keinen, können Sie im Anschreiben kurz erklären, wie Sie den Arbeitsort erreichen oder bis wann Sie den Führerschein machen.
Wie gebe ich einen Führerschein an, den ich gerade mache?
Mit Klasse, Status und realistischem Termin, zum Beispiel „Führerschein Klasse B (in Ausbildung, Prüfung voraussichtlich 03/2027)“. Geben Sie nur einen Termin an, den Sie halten können, denn im Vorstellungsgespräch kann genau danach gefragt werden.
Gehört der Motorradführerschein in den Lebenslauf?
Nur, wenn er für die Stelle zählt, etwa bei einem Kurierdienst mit Motorroller. Sonst reicht die Klasse, die für den Job relevant ist, meistens B. Zusätzliche Klassen ohne Bezug zur Stelle machen die Zeile nur länger.
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