Bewerbung für einen Minijob: Muster, Aufbau und die Regeln 2026
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Kurz & knapp
Für einen Minijob reicht in der Regel eine kurze Bewerbung: ein Anschreiben mit drei bis vier Absätzen und ein einseitiger tabellarischer Lebenslauf. Entscheidend sind Ihre Verfügbarkeit (Tage, Uhrzeiten, Starttermin), Zuverlässigkeit und ein konkreter Bezug zur Tätigkeit. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat, beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das gut 43 Stunden im Monat.
Ein Aushang an der Bäckereitür, eine Anzeige für die Aushilfe im Getränkemarkt, ein Reinigungsjob am Wochenende: Minijobs werden selten mit langen Auswahlverfahren besetzt. Oft entscheidet die Inhaberin oder der Filialleiter selbst, manchmal noch am selben Tag. Gerade deshalb fällt eine ordentliche, kurze Bewerbung auf, während viele Mitbewerber nur „Hätte Interesse, bin flexibel“ schreiben. Für einen Minijob gelten andere Maßstäbe als für eine Vollzeitstelle. Niemand erwartet eine Mappe mit Zeugnissen oder ein zweiseitiges Anschreiben. Was Arbeitgeber wissen wollen, sind drei Dinge: Wann können Sie arbeiten, kann man sich auf Sie verlassen, und haben Sie eine Vorstellung davon, was die Arbeit bedeutet. Dieser Ratgeber zeigt ein vollständiges Muster-Anschreiben, Textbausteine für vier typische Lebenslagen und die Regeln, die 2026 für Minijobs gelten. Am Ende steht, welche Angaben der Arbeitgeber nach der Zusage von Ihnen braucht, denn auch dabei passieren vermeidbare Fehler.
Muster: Bewerbung als Aushilfe im Verkauf (Minijob)
Für eine Studentin, die sich auf eine Anzeige einer Bäckerei bewirbt. Namen und Adressen sind erfunden.
Was 2026 für Minijobs gilt
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, stieg sie gleichzeitig auf 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Beim Mindestlohn entspricht das durchschnittlich gut 43 Arbeitsstunden im Monat oder etwa zehn Stunden pro Woche. Zahlt der Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, sinkt die Stundenzahl entsprechend. Ein Beispiel: Bei 14,50 Euro pro Stunde ist die Grenze nach knapp 42 Stunden im Monat erreicht (603 geteilt durch 14,50). Verdienste ab 603,01 Euro bis 2.000 Euro fallen in den sogenannten Übergangsbereich, den Midijob. Neben diesem klassischen Minijob mit Verdienstgrenze gibt es den kurzfristigen Minijob. Er hat keine Verdienstgrenze, darf aber höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Typisch sind Ferien- und Saisonjobs. Für Ihre Bewerbung ist das mehr als Hintergrundwissen. Wer weiß, dass bei 13,90 Euro rund 43 Stunden im Monat drin sind, plant keine Stundenzahl ein, die über der Grenze liegt, und kann im Gespräch sicher über Stunden und Lohn reden. Wichtig auch: Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze werden zusammengerechnet. Zusammen dürfen sie 603 Euro im Monat nicht übersteigen.
Welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie sich bewerben
Für fast jeden Minijob genügen zwei Dokumente: ein Anschreiben und ein einseitiger Lebenslauf. Zeugnisse legen Sie nur bei, wenn sie für die Tätigkeit etwas aussagen, etwa den Führerschein für einen Fahrerjob oder ein Arbeitszeugnis aus einer ähnlichen Aushilfstätigkeit. Ein Deckblatt ist unnötig. Welche Unterlagen in welcher Lebenslage sinnvoll sind, erklärt der Ratgeber Bewerbungsunterlagen. Drei Wege sind üblich, und die Anzeige verrät meist, welcher gewünscht ist: Per E-Mail: Anschreiben und Lebenslauf als eine PDF-Datei, sinnvoll benannt (etwa „Bewerbung_Minijob_Lena_Hoffmann.pdf“). In die E-Mail selbst gehören zwei, drei Sätze und Ihre Telefonnummer. Persönlich: In Bäckereien, Cafés und kleinen Läden ist es oft üblich, einfach vorbeizugehen. Wählen Sie eine ruhige Uhrzeit, fragen Sie nach der zuständigen Person und haben Sie Anschreiben und Lebenslauf ausgedruckt dabei. Diese Kurzform beschreibt der Ratgeber Kurzbewerbung. Über ein Online-Formular: Größere Handels- und Gastronomieketten nehmen Bewerbungen häufig über ein Bewerberportal entgegen. Dort laden Sie den Lebenslauf hoch und füllen Pflichtfelder aus. Laden Sie den Lebenslauf als PDF mit markierbarem Text oder als Word-Datei hoch, und achten Sie darauf, dass keine Angaben nur in Grafiken stehen.
Das Anschreiben: Betreff und vier kurze Absätze
Ein Minijob-Anschreiben passt auf eine halbe bis dreiviertel Seite. Das Muster oben folgt einem Aufbau aus Betreff und vier Absätzen, den Sie für fast jede Stelle übernehmen können. Betreff: Stelle, Art der Beschäftigung und Bezug, etwa „Bewerbung als Aushilfe im Verkauf (Minijob), Ihre Anzeige vom 15.10.2026“. So ist sofort klar, worum es geht, auch wenn der Betrieb mehrere Stellen ausgeschrieben hat. Einstieg: Warum gerade dieser Job bei diesem Betrieb, und wer Sie sind. Den Satz „Hiermit bewerbe ich mich“ können Sie streichen, der Betreff sagt das bereits. Besser ist ein konkreter Anlass: Sie kennen den Laden als Kunde, Sie wohnen in der Nähe, Sie haben schon im selben Bereich gearbeitet. Was Sie mitbringen: Ein bis zwei Belege statt einer Liste von Eigenschaften. „Ich habe zwei Sommer lang allein kassiert und die Kasse abgerechnet“ sagt mehr als „Ich bin zuverlässig und teamfähig“. Erfahrung aus Ehrenamt, Nachhilfe, Babysitten oder dem Verein zählt ebenfalls. Verfügbarkeit: Konkrete Tage, Uhrzeiten, den gewünschten Umfang und den frühesten Starttermin. Bei Minijobs ist dieser Absatz oft der wichtigste. Wie Sie ihn formulieren, steht im nächsten Abschnitt. Schluss: Ein kurzer Satz zur Einladung, gern mit dem Angebot eines Probetags, und wie man Sie am besten erreicht.
Verfügbarkeit richtig angeben
Viele Minijobs werden über die Einsatzzeiten entschieden. Eine Bäckerei braucht jemanden für Samstag ab 6 Uhr, ein Getränkemarkt für Freitagnachmittag, eine Reinigungsfirma für den frühen Abend. „Ich bin flexibel“ hilft dabei nicht weiter, weil der Arbeitgeber nachfragen muss und nicht weiß, ob die Antwort zu seinem Plan passt. Nennen Sie deshalb vier Dinge: Feste Zeitfenster: Wochentage und Uhrzeiten, an denen Sie sicher können, zum Beispiel „samstags ganztags, dienstags und donnerstags ab 14 Uhr“. Starttermin: Ab wann Sie anfangen können. Absehbare Änderungen: Prüfungsphasen, Schichtwechsel im Hauptjob, Schulferien oder Semesterferien, in denen Sie mehr oder weniger Zeit haben. Umfang: Falls die Anzeige keinen nennt, wie viele Stunden pro Woche oder Monat Sie sich vorstellen. Ihre Zeitfenster dürfen größer sein als der Umfang, die Stunden selbst sollten aber unter der Grenze bleiben, beim Mindestlohn also unter etwa 43 Stunden im Monat. Versprechen Sie nur, was Sie halten können. Wer in der Bewerbung jeden Samstag zusagt und nach drei Wochen den ersten absagt, ist den Job schnell wieder los. Ehrlich angegebene Einschränkungen sind kein Nachteil, solange die Zeiten, die Sie anbieten, verlässlich sind.
Textbausteine für Ihre Situation
Der Aufbau bleibt gleich, aber Einstieg und Verfügbarkeit klingen je nach Lebenslage anders. Die folgenden Bausteine für vier Lebenslagen ersetzen die entsprechenden Sätze im Muster. Schülerinnen und Schüler: „Ich bin 14 Jahre alt, besuche die 8. Klasse der Gesamtschule am Park und möchte mittwochs und freitags nach der Schule jeweils bis zu zwei Stunden Prospekte in meinem Wohnviertel austragen. Meine Eltern sind einverstanden, ihre Einwilligung lege ich bei.“ Achten Sie als Schülerin oder Schüler auf Ihr Alter. Für Kinder ab 13 und für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, erlauben das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung nur leichte Tätigkeiten aus einer festen Liste, etwa Zeitungen und Prospekte austragen, Nachhilfe, Babysitten sowie Haus- und Gartenhilfe in privaten Haushalten oder Handreichungen beim Sport. Dazu kommen die Einwilligung der Eltern, höchstens zwei Stunden täglich, keine Arbeit zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Ein Job an der Kasse oder im Café ist deshalb in der Regel erst möglich, wenn Sie nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind. Die Vollzeitschulpflicht endet je nach Bundesland nach neun oder zehn Schuljahren, fragen Sie im Zweifel an Ihrer Schule nach. Ältere Schülerinnen und Schüler haben mehr Spielraum. Ab 15 dürfen auch vollzeitschulpflichtige Jugendliche in den Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr andere Jobs annehmen, dann gelten die Regeln für Jugendliche. Diese gelten auch, wenn Sie 15 bis 17 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind: höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche, grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr. Ab 16 erlaubt das Gesetz Ausnahmen, etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Bäckereien ab 5 Uhr. Unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt außerdem der Mindestlohn nicht, fragen Sie also nach dem Stundenlohn. Studierende: „Ich studiere im fünften Semester Maschinenbau an der TU Dresden. Mein Stundenplan lässt mir montags und mittwochs ab 15 Uhr sowie freitags ganztags Zeit. Ich stelle mir etwa acht Stunden pro Woche vor.“ Nennen Sie Prüfungsphasen offen, dann können sie eingeplant werden. Rentnerinnen und Rentner: „Seit meinem Ruhestand im Frühjahr suche ich eine Aufgabe mit festen Zeiten. In 30 Jahren als Bürokauffrau habe ich gelernt, sorgfältig und selbstständig zu arbeiten. Vormittags bin ich an jedem Werktag verfügbar.“ Für eine Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Beziehen Sie dagegen eine Erwerbsminderungsrente, gelten weiterhin Grenzen, die Sie vorab mit der Deutschen Rentenversicherung klären sollten. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen eine Altersvollrente, sind Sie im Minijob rentenversicherungsfrei: Ihr Eigenanteil entfällt, der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag von 15 Prozent trotzdem. Sie können auf diese Freiheit verzichten und mit dem Eigenanteil weitere Rentenansprüche erwerben. Berufstätige mit Hauptjob: „Ich arbeite in Vollzeit als Industriemechaniker im Frühdienst und suche einen Minijob für zwei Abende pro Woche ab 17 Uhr sowie jeden zweiten Samstag.“ Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann genau ein Minijob mit Verdienstgrenze als Minijob laufen. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Viele Arbeits- und Tarifverträge verpflichten dazu, eine Nebentätigkeit dem Hauptarbeitgeber vorher mitzuteilen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie zusagen.
Der Lebenslauf für den Minijob
Eine Seite reicht. Gliedern Sie tabellarisch und mit der jüngsten Station zuerst: persönliche Daten und Kontakt, Schule, Ausbildung oder Studium, praktische Erfahrung, Kenntnisse. Unter „Praktische Erfahrung“ gehört alles, was zeigt, dass Sie mit Menschen, Geld oder Verantwortung umgehen können: frühere Aushilfsjobs, Praktika, Nachhilfe, Babysitten, Trainertätigkeit im Verein, Ehrenamt. Schreiben Sie zu jeder Station ein bis zwei Stichpunkte, was Sie konkret gemacht haben. Wer noch gar keine Erfahrung hat, findet im Muster Lebenslauf ohne Berufserfahrung Ideen, wie sich die Seite trotzdem füllen lässt. Für Schülerinnen und Schüler gibt es eine eigene Vorlage unter Lebenslauf für Schüler. Bei den Kenntnissen zählen für Minijobs vor allem praktische Dinge: Kassenerfahrung, Führerschein, Sprachen, sicherer Umgang mit Smartphone und Kassensystem. Ein Bewerbungsfoto ist freiwillig. Wenn Sie eines verwenden, sollte es aktuell und ordentlich sein, mehr dazu im Ratgeber Lebenslauf-Foto. Bewerben Sie sich häufiger auf Aushilfsjobs im Handel, lohnt ein Blick auf das Muster Lebenslauf Verkäufer: Viele Formulierungen dort passen auch für eine Aushilfsstelle.
Nach der Zusage: was der Arbeitgeber von Ihnen braucht
Vor dem ersten Arbeitstag füllen Sie in der Regel einen Personalfragebogen aus. Die Minijob-Zentrale stellt Arbeitgebern dafür eine Vorlage bereit. Halten Sie diese Angaben bereit: Steuer-Identifikationsnummer und Rentenversicherungsnummer (steht auf dem Sozialversicherungsausweis bzw. dem Schreiben der Rentenversicherung mit Ihrer Versicherungsnummer). Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Bankverbindung für den Lohn. Weitere Beschäftigungen, also andere Minijobs oder ein Hauptjob. Die Frage nach weiteren Beschäftigungen ist kein Misstrauen. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Ihr Job als Minijob gilt, und das hängt davon ab, was Sie sonst verdienen und arbeiten. Verschweigen Sie einen zweiten Minijob, kann die Grenze unbemerkt überschritten werden. Ein Punkt überrascht viele: Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Ausgenommen sind Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wie oben bei den Textbausteinen beschrieben. Im gewerblichen Minijob tragen Sie in der Regel einen Eigenanteil von 3,6 Prozent Ihres Verdienstes, der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent. Wer den Eigenanteil nicht zahlen möchte, kann sich befreien lassen, und zwar mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde. Stellen Sie ihn im ersten Monat der Beschäftigung, gilt die Befreiung ab Jobbeginn, sonst ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag stellen. Die Befreiung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Minijobs. Seit dem 1. Juli 2026 kann sie einmalig für die Zukunft widerrufen werden, eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich. Ob sich die Befreiung lohnt, hängt von Ihrer Lebenslage ab. Mit dem Eigenanteil erwerben Sie Rentenansprüche, ohne ihn haben Sie mehr netto.
Lebenslauf und Anschreiben mit atslebenslauf.com erstellen
Für einen Minijob in einem kleinen Betrieb entscheidet am Ende meist ein Mensch nach einem kurzen Blick. Bewerben Sie sich über das Online-Portal einer größeren Kette, wird Ihr Lebenslauf dagegen oft zuerst maschinell erfasst. Mit atslebenslauf.com fügen Sie die Stellenanzeige ein und laden Ihren Lebenslauf hoch oder kopieren ihn als Text hinein. Die KI erstellt daraus einen ATS-optimierten Lebenslauf mit ATS-Score und auf Wunsch ein passendes Anschreiben, das Sie vor dem Versenden noch einmal lesen sollten. Die erste Optimierung ist kostenlos, eine Kreditkarte brauchen Sie nicht. Ihre Verfügbarkeit kennt nur Sie: Prüfen Sie diesen Absatz im Anschreiben deshalb immer selbst.
Quellen und Stand der Zahlen
Alle Zahlen und Regeln haben den Stand Oktober 2026. Verdienstgrenze und Mindestlohn ändern sich regelmäßig zum Jahreswechsel, prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der Minijob-Zentrale. Minijob-Zentrale: Minijob 2026, Änderungen und neue Verdienstgrenze Minijob-Zentrale: Kurzfristige Beschäftigung Minijob-Zentrale: Hauptjob und Minijob kombinieren Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Minijob-Zentrale: Personalfragebogen für Minijobs Jugendarbeitsschutzgesetz § 2, § 5, § 8 und § 14 Kinderarbeitsschutzverordnung § 2 KomNet NRW: Arbeit neben der Schule für vollzeitschulpflichtige Jugendliche Techniker Krankenkasse: Rentner im Minijob Mindestlohngesetz § 22 BMAS: Fragen und Antworten zur Neuregelung beim Hinzuverdienst
Formulierungen für die Minijob-Bewerbung
- Betreff: „Bewerbung als Aushilfe im Getränkemarkt (Minijob), Ihre Anzeige vom 12.10.2026“
- Einstieg statt „Hiermit bewerbe ich mich“: „Als Stammkundin Ihres Cafés habe ich Ihren Aushang für eine Servicekraft am Wochenende gesehen und möchte mich gern vorstellen.“
- Erfahrung belegen: „Im Fußballverein betreue ich seit zwei Jahren den Getränkeverkauf bei Heimspielen und rechne die Kasse danach ab.“
- Verfügbarkeit: „Ich kann montags und mittwochs von 16 bis 20 Uhr arbeiten und ab dem 1. November beginnen. Während meiner Prüfungen im Februar bin ich zwei Wochen nur samstags verfügbar.“
- Schluss: „Gern komme ich zu einem Probetag vorbei. Telefonisch erreichen Sie mich am besten nachmittags unter 0151 98765432.“
- E-Mail-Text: „Sehr geehrter Herr Yilmaz, anbei sende ich Ihnen meine Bewerbung als Aushilfe im Lager (Minijob). Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Jonas Weber“
Praxis-Tipps
- 1.Nennen Sie im Anschreiben konkrete Tage und Uhrzeiten statt „Ich bin flexibel“. Bei Minijobs entscheidet die Verfügbarkeit oft mehr als die Erfahrung.
- 2.Bieten Sie nicht mehr Stunden an, als in die 603-Euro-Grenze passen: Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das gut 43 Stunden im Monat.
- 3.Belegen Sie Eigenschaften mit einem Beispiel. „Ich habe allein kassiert und abgerechnet“ überzeugt mehr als „Ich bin zuverlässig“.
- 4.Gehen Sie bei kleinen Betrieben ruhig persönlich vorbei, aber zu einer ruhigen Uhrzeit und mit ausgedruckter Kurzbewerbung.
- 5.Verschicken Sie Anschreiben und Lebenslauf per E-Mail als eine PDF-Datei mit Ihrem Namen im Dateinamen.
- 6.Geben Sie im Personalfragebogen jeden weiteren Job an. Nur so kann der Arbeitgeber prüfen, ob die Minijob-Grenze eingehalten wird.
Relevante Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für einen Minijob ein Anschreiben?
Meist ja, aber ein kurzes. Drei bis vier Absätze auf einer halben bis dreiviertel Seite reichen, mit dem Grund für Ihre Bewerbung, einem konkreten Beleg für Ihre Eignung und Ihrer Verfügbarkeit. Verlangt die Anzeige ausdrücklich nur einen Lebenslauf oder bewerben Sie sich über ein Formular ohne Upload-Feld für ein Anschreiben, entfällt es.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst von höchstens 603 Euro im Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht das durchschnittlich gut 43 Stunden im Monat. Zahlt der Arbeitgeber mehr, sind es entsprechend weniger, bei 14,50 Euro knapp 42 Stunden. Beim kurzfristigen Minijob gilt keine Verdienstgrenze, dafür höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Was schreibe ich statt „Hiermit bewerbe ich mich“?
Beginnen Sie mit einem konkreten Anlass: woher Sie den Betrieb kennen, warum gerade diese Tätigkeit passt oder welche ähnliche Erfahrung Sie schon haben. Zum Beispiel: „Als Stammkundin Ihres Cafés habe ich Ihren Aushang gesehen und möchte mich gern vorstellen.“ Dass es sich um eine Bewerbung handelt, steht bereits im Betreff.
Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann genau ein Minijob mit Verdienstgrenze als Minijob laufen. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Viele Arbeits- und Tarifverträge verpflichten dazu, eine Nebentätigkeit vorher beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen, prüfen Sie also Ihren Vertrag.
Ab welchem Alter kann ich mich als Schüler auf einen Minijob bewerben?
Ab 13 Jahren, aber nur für bestimmte leichte Tätigkeiten wie Zeitungen oder Prospekte austragen, Nachhilfe, Babysitten oder Gartenhilfe, mit Einwilligung der Eltern und höchstens zwei Stunden täglich. Das gilt auch für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind. Jobs im Verkauf oder in der Gastronomie kommen in der Regel erst in Frage, wenn Sie nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, oder ab 15 als Ferienjob für bis zu vier Wochen im Jahr. Dann gelten bis 18 die Regeln für Jugendliche, etwa höchstens acht Stunden täglich. Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt außerdem der Mindestlohn nicht.
Muss ich ein Foto in die Minijob-Bewerbung legen?
Nein, ein Bewerbungsfoto ist freiwillig. Viele kleine Betriebe sehen Sie ohnehin beim Vorbeigehen oder Probetag persönlich. Wenn Sie ein Foto verwenden, sollte es aktuell sein und einen ordentlichen Eindruck machen, ein Urlaubs- oder Partybild schadet mehr, als es nützt.
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